CFD-Verbot – ein Online Broker nimmt Stellung

CFD-Verbot – was hat es damit auf sich?
CFD-Verbot

Wenn es einen Markt gibt, an dem vorsichtiges Agieren angesagt ist, dann ist es der Markt der Finanzen. Es ist viel zu lernen und in der Tätigkeit als Broker zu berücksichtigen. Schließlich fungiert die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht als deutsche Allfinanzaufsicht. Insbesondere bestimmen sieben Bereiche die Arbeit der Behörde. Dabei handelt es sich um die Kontenaufsicht, die Bankenaufsicht, die Versicherungsaufsicht sowie um die Aufsicht über die Wertpapiere. Sofern erforderlich arbeitet die Behörde bei der Strafverfolgung mit, ist die Rechts- und Fachaufsicht sowie tätig bei Verbraucherbeschwerden.

Die Entscheidungen und ihre Folgen

Bereits im Dezember 2016 wurde eine Verfügung angekündigt. Nun wurde die finale Entscheidung von Seiten der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht verkündet. Künftig ist nur noch das Offerieren von CFDs mit einem Schutz vor der Nachschusspflicht in Deutschland zugelassen. Damit sollen Vorfälle wie in den vergangenen Jahren, als es zum Schweizer Franken Schock kam, sollen nicht mehr vorkommen. Es gab Broker wie die Admiral Markets UK, die nicht von dem Großereignis betroffen waren. Doch gab es eine Reihe von Brokern, bei denen Kunden große Nachschusspflichten zu erfüllen hatten. Extreme Marktereignisse haben die Konten ins Minus geführt.

Details zu den Hebelprodukten

Bei diesen Produkten handelt es sich um hochspekulative Hebelprodukte, die allerdings nicht für jeden Anleger geeignet sind. Dies gilt ebenfalls für Futures, Hebelzertifikate und Optionsscheine der Online Broker. Erklärt hat dies jetzt der Leiter der Zweigniederlassung von Admirals Markets UK, Jens Chrzanowski, der zugleich weitere Aktien Tipps gab. Allerdings handelt es sich um eine Tatsache, die vielen Kunden bekannt ist. Schließlich weist jeder verantwortungsvolle Anbieter darauf hin. Und doch haben die Hebelprodukte ein Recht im Handel. Unter diesen Aspekten versteht Admirals Markets die abschließende Entscheidung der Bundesanstalt. Daher steht es Kunden in der kommenden Zeit frei, sich für einen kleineren oder größeren Hebel zu entscheiden. Die freie Entscheidung hat er ebenfalls über den Weg von Long oder Short sowie über die Höhe des einzusetzenden Kapitals. In diesem Zusammenhang waren die Nachschusspflichten bisher nicht mehr zu kalkulieren. Schon bald gehört dies auch bei Wettbewerbern der Vergangenheit an. Allgemein wird diese Maßnahme zum Schutz der Verbraucher begrüßt. Seit Jahren kam es seitens Admirals Markets durch die Negative Balance Protection Policy zur Umsetzung der neuen Vorgaben der Bundesanstalt.

CFD-Verbot – Die jetzige Zeit

In der aktuellen Policy von Admiral Markets UK sind Bedingungen enthalten, unter denen sich der Eigenleistung vorenthält, sofern es zum Eintreten besonderer Umstände kommt. Zur Modernisierung dieser Policy kommt es innerhalb der kommenden drei Monate. Damit wird zugleich die von der BaFin vorgegebene Frist gewahrt. Die Kundschaft erhält nach endgültiger Vorlage der aktualisierten Fassung eine separate Information.

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